DIPV
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Unser Grundsatz:
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Institutsleiter Andreas Grosch:
"Pflegen heißt für uns, alles für einen hilfebedürftigen Menschen zu tun, was dieser selbst für sich täte, wenn er die Kraft, den Willen und das Wissen dazu besässe."

Das Deutsche Institut für Pflege und Versorgung, stellt Ihnen geeignete und kompetente Betreuungskräfte zur Verfügung, deren Tätigkeit auf die Bedürfnisse der zu betreuenden Person angepasst ist und ebenfalls den persönlichen Ansprüchen und auch der häuslichen Situation der Familie und Angehörigen genügt.
Um alle relevanten Daten, die natürlich streng vertraulich behandelt werden zu erhalten, füllen Sie bitte unseren  Fragebogen aus, den Sie auf Anforderung von uns erhalten, oder den Sie als PdF-Datei unter dem Menüpunkt "Ihre Anfrage" herunterladen können.
 
Die Leistungen der Betreuungskräfte richten sich immer besonders nach denen von Ihnen, als Auftraggeber, gemachten Angaben in unserem Fragebogen. Im Wesentlichen können dies sein:
 
Häusliche Betreuung

- Zubereitung von Speisen
- Anfallende Reinigungsarbeiten
- Wäschepflege
- Zimmerpflanzenpflege
- Kleintierversorgung sowie als weitere

Grundbetreuung

- Hilfestellung beim An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Aufstehen und Gehen,
- Körperhygiene
- Anreichen der Mahlzeiten und Fütterung
- Begleiten zum WC und damit verbundener Hygiene
- Begleitung bei Besuchen von Ärzten und Behörden
- Begleitung bei Spaziergängen mit und ohne Hilfsmittel sowie

Aktivierende Pflege

- Mobilisierende Übungen nach therapeutischer Anleitung                              
- individuelle Betreuung nach Wünschen des zu Betreuenden
- Gespräche
- Gesellschaftsspiele
- Fernsehabende
- Urlaubsbegleitungen

Nachts ist grundsätzlich die Rufbereitschaft immer gewährleistet.

Die Einteilung der Arbeit im Haushalt, übernimmt die Betreuungskraft eigenverantwortlich, in Abstimmung auf die jeweiligen Bedürfnisse oder Erfordernisse des Auftragsgebers oder der zu betreuenden Person. Das Gleiche gilt für die Pausen- und Freizeitregelung. Der Auftraggeber übernimmt lediglich die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Aufwendungen für die Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Betreuungskraft erhält freie Verköstigung und Unterkunft in einem eigenen Zimmer, im Haushalt der zu betreuenden Person, bzw. nach Absprache, an einem anderen Ort, der sich in direkter Nähe zum Betreuungsort befindet. Um die dauerhafte und unterbrechungsfreie Betreuung zu gewährleisten, wechseln sich zwei Betreuungskräfte im Zeitraum von ein bis sechs Monaten am Betreuungsort ab. In bestimmten Ausnahmen ist auch ein längerer Zeitraum möglich.

 

 

DIPV - Die beste pflegende Versorgung Deutschlands 

Sofortkontakt unter 017678709184 oder 0048664564200  von 07:00 - 22:00 Uhr